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Malta

Klima

Beste Reisezeit

Mittelmeerklima. Heiße Sommertemperaturen, besonders von Juli bis September. Kühle Meeresbrisen mildern das Klima. Es gibt nur kurze Regenperioden, hauptsächlich in den Monaten Dezember - März. Meist milde Winter. Heiße Winde, die vom afrikanischen Kontinent kommen, können die Temperaturen im Frühling und im Herbst auf Malta steigen lassen. Die beste Reisezeit beginnt im späten Frühling und endet im Spätherbst. 

Klimatabelle Valetta

Jan.Feb.MärzApr.MaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.
Max. Temperatur °C151618202429313128252117
Min. Temperatur °C10910121519222321181411
Sonnenstunden / Tag4478101112129554
Regentage18151312741310151721

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder können mit gültigem Personalausweises/Identitätskarte für bis zu 90 Tage einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Bulgarien, Irland (Rep.), Kroatien, Rumänien und Zypern).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.  
 

Anmerkung zum Reisepass

Malta ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für Aufenthalte von maximal 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkei mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit-, Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage.

Transitvisum: 5 Tage (Einreisetag zählt mit).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen) mindestens 15 Tage und maximal 3 Monate vor der Reise.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. 

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische farbige Passbilder mit weißem Hintergrund.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 7 und 15 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: 1-2 Monate.

Anträge können max. 3 Monate und müssen mindestens 15 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Rück-/Weiterreisetickets und -papiere sowie ausreichende Geldmittel (nicht notwendig u. a. für EU-Bürger und Schweizer.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Malta aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Klimawandel benötigt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Folgende Zusatzanforderung gilt für Malta: Es muss der Nachweis einer Bandwurm-Behandlung erbracht werden.

Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. 
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilt das Ministerium für Landwirtschaft.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.  
 

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für Aufenthalte von maximal 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkei mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 19 Mar 2024 13:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 19 Mar 2024 13:25:20 +0100)

Letzte Änderungen:

Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen vor, vereinzelt gibt es auch gewaltsame und sexuelle Übergriffe.
Diebstähle haben insbesondere in Paceville sowie in den öffentlichen Bussen auf den Routen Paceville - St. Julians - Sliema – Valletta und zum Flughafen zugenommen.
In von Reisenden frequentierten Bars werden manchmal K.-o.-Tropfen in Getränke gemischt.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Malta liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Es herrscht Mittelmeerklima. Insbesondere von August bis November kann es vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu Medicanes kommen. Intensive Regenfälle können dann Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

In Malta herrscht Linksverkehr. Scheinwerfer müssen ggf. entsprechend dem Linksverkehr eingestellt oder mit Aufklebern versehen sein.
Die Straßenbeleuchtung ist zum Teil schlecht, Strecken können sehr eng sein, während das Verkehrsaufkommen hoch ist.

Bei Rückgabe von Mietwagen wurden des Öfteren Schäden von Vormietern in Rechnung gestellt.

  • Fahren Sie bei Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Klären Sie bei Buchung eines Mietwagens mit Versicherungsschutz im Voraus, ob der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung oder die Hinterlegung einer Kaution verlangt wird.
  • Achten Sie bei Übernahme des Fahrzeugs auf vollständige Dokumentation etwaiger Vorschäden und bestehen Sie auf Aushändigung der Übergabeprotokolle.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es besteht eine überwiegende gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Personen der LGBTIQ-Gemeinschaft. Einige Organisationen, Restaurants und andere Lokalitäten präsentieren sich erkennbar als besonders LGBTIQ-freundlich.

  • Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die lizenz- oder verschreibungslose Einfuhr selbst kleinster Mengen von Drogen (auch Cannabis) ist strafbar, egal ob begleitet oder unbegleitet. Gleiches gilt für den Kauf und Verkauf von Drogen. Verstöße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen Maltas werden von den maltesischen Behörden und Gerichten strikt verfolgt und können eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Maltesische Cannabis-Clubs dürfen kein Cannabis an Touristen abgeben.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Debitkarten (Girocard) mit Maestro- oder V-Pay-Symbol wie auch gängige Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Debit- und Kreditkarten an den zahlreichen vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden. Weitere Informationen erteilt die kartengebende Bank.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:  -

Malta ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob auch abgelaufene Ausweisdokumente akzeptiert werden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Bei Einreise nach oder Transit durch Malta muss ein Bestand an Bargeld (gleich welcher Währung) oder leicht konvertiblen Werten (Pfandbriefe, Reiseschecks etc.) im Wert oder Gegenwert von 10.000 EUR oder mehr deklariert werden.

Sofern man aus einem Land außerhalb der EU nach Malta einreist, dürfen im persönlichen Reisegepäck Geschenke im Wert von bis zu 430 EUR zollfrei mitgebracht werden. Dazu zählen auch Waren, die im Duty-Free-Shop in der Ankunftshalle gekauft wurden (Achtung: der Wert größerer Geschenke kann nicht auf eine Gruppe, z.B. auf verschiedene Familienmitglieder, verteilt werden.). Für Waren, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Malta eingeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht mehr.

Gegenstände, deren Einfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Waffen), werden bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Zollbehörden in Verwahrung genommen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gelten für Malta in Abweichung von den sonstigen Regelungen der EU folgende Regelungen:

Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme", das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Haustier mit nach Malta zu bringen, setzen Sie sich frühzeitig mit dem maltesischen Veterinary Regulation Directorate in Verbindung.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Weitere Infektionskrankheiten

Brucellose kann beim Verzehr von unpasteurisiertem Käse übertragen werden. Durch den Stich von Sandmücken besteht grundsätzlich die Gefahr an Leishmaniasis zu erkranken.

  • Tragen Sie möglichst körperbedeckende helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Tragen Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen auf.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Starke Sonnen- und UV-Strahlung insbesondere im Sommer und dadurch ebenfalls erhöhte Ozonbelastung der Luft.

Luftverschmutzung

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.

Medizinische Versorgung

Das staatliche Gesundheitssystem funktioniert gut, zentrales Krankenhaus der Maximalversorgung ist das Mater Dei Hospital, das jedoch nicht deutschem Standard entspricht. Über die Insel verteilt gibt es kleine Polikliniken und vereinzelt private Krankenhäuser (z.B. Saint James Hospital). Die EU-Krankenversicherungskarte wird nur von den staatlichen Polikliniken und dem Krankenhaus Mater Dei akzeptiert. In allen Praxen und Kliniken müssen die Kosten vorgestreckt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Malta.

Hauptstadt

Valletta.

Geographie

Die maltesische Inselgruppe, die aus sechs Inseln besteht, liegt im südöstlichen Mittelmeer. Die größte der bewohnten Inseln, die Hauptinsel Malta, liegt 93 km südlich von Sizilien und 290 km nördlich der nordafrikanischen Küste. Gozo und Comino sind ebenfalls besiedelt. Die Landschaft der drei bewohnten Inseln wird durch Hügel und Terrassenfelder geprägt. Malta hat keine Berge oder Flüsse. An der Küste findet man Häfen, Buchten, schöne Sandstrände und kleine Felsbuchten. Gozo ist mit einer Fähre von Malta aus erreichbar und hat eine üppige Vegetation, sanft gewellte Hügel und schroffe Klippen. Comino ist die kleinste Insel und ist mit der Fähre von Malta und Gozo aus zu erreichen. Auf dem Inselchen leben nur vier Malteser.

Regierung

Republik (im Commonwealth) seit 1974. Verfassung von 1974, zahlreiche Änderungen. Einkammerparlament (z.Zt. 69 Mitglieder). Unabhängig seit 1964 (ehemalige britische Kronkolonie). Malta ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Myriam Spiteri Debono, seit April 2024.

Regierungschef

Robert Abela, seit Januar 2020.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Es gibt keine Standardeinrichtungen, meistens werden englische dreipolige Stecker benutzt. Adapter werden empfohlen.

Übersicht

Malta – ein kleines Land mit großem Charakter – das bedeutet leuchtend-blaues Wasser, versteckte Buchten, mittelalterliche Zitadellen und prachtvolle barocke Kirchen. Jahr für Jahr pilgern Touristen nach Malta, um seine beeindruckende Küste zu sehen, frische Meeresfrüchte zu genießen und die vielen historischen Gebäude und farbenfrohen Dörfer zu erkunden.
Die Inselgruppe des Staates Malta liegt im Zentrum des Mittelmeeres und besteht aus Malta, Gozo, Comino, Comminotto und Filfla. Diese sonnigen Inseln sind ein einziges großes Freiluftmuseum, bieten sie doch reichlich Gelegenheit, in Maltas geheimnisvolle prähistorische Vergangenheit einzutauchen, in die Fußstapfen des Apostels Paulus zu treten oder dort zu stehen, wo die Ritter des Apostels Johannes das Christentum verteidigten.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

KM Malta Airlines, Maltas nationale Fluggesellschaft, fliegt u.a. nonstop ab Berlin, Düsseldorf, Wien und Zürich nach Malta.

Direktflüge nach Malta bieten außerdem die Lufthansa (LH) ab München und Frankfurt/M., Swiss (LX) ab Zürich; Austrian Airlines (AA) und Wizz (W6) ab Wien sowie Eurowings (EW) ab Stuttgart.

Ryanair (FR) verbindet Berlin und Köln mit Malta.

Eurowings (EW) fliegt ab Stuttgart nach Malta.

Flugzeiten

Frankfurt - Malta: 2 Std. 25 Min.; Wien - Malta: 2 Std. 10 Min.; Zürich - Malta: 2 Std. 10 Min.

Anreise mit dem Pkw

Maut: Auf Malta gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Haupthäfen sind Grand Harbour/Valletta, Marsaxlokk auf Malta und Mgarr auf Gozo.

Kreuzfahrtschiffe

Valletta ist fester Bestandteil fast aller Kreuzfahrten im Mittelmeerraum. Kreuzfahrtgesellschaften wie Seabourn, MSC, TUI Cruises, Oceania Cruises, Costa und Norwegian Cruise Line laufen Malta an.

Fähranbieter

Es bestehen regelmäßige Fährverbindungen zwischen Malta und Italien. Fähren von Virtu Ferries und Tirrenia verkehren zwischen Catania und Valletta (Fahrtzeit: 4 Std. 45 Min.); Virtu Ferries verkehrt auch zwischen Pozzallo und Valletta (Fahrtzeit: 1 Std. 45 Min.).

Bei den meisten Fähren sind Vorausbuchungen dringend empfohlen.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen sind i.d.R. von 06.00 - 18.00 Uhr geöffnet und für eine Versorgung rund um die Uhr mit Tankautomaten ausgerüstet. 

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Straßen sind fast ausschließlich asphaltiert, teilweise jedoch in mangelhaftem Zustand. Da außerhalb der Stadtregion von Valetta eine Kanalisation größtenteils fehlt, können dort die Straßen bei starken Regenfällen unter Wasser stehen.

Autovermietung

Mietwagen: Firmen wie Hertz, Dollar-Thrifty, Avis, Sixt, Europcar und andere Firmen haben Büros am Flughafen. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine Jungfahrergebühr. Der Mietwagen sollte auf Vorschäden geprüft werden und es sollte geklärt werden, ob eine zusätzliche Versicherung von der Mietwagenfirma verlangt wird.

Es werden auch Limousinen, Mini-Vans oder Busse mit Chauffeur-Service angeboten.

Taxi

Taxis sind an ihrer weißen Farbe erkennbar. Alle Taxen sind mit Gebührenzählern ausgestattet. Taxifahrten vom Internationalen Flughafen haben zu allen Orten auf Malta feste Tarife.

Fahrrad

Auf Malta gibt es eine Vielzahl an Fahrradverleihern und Reparaturgeschäften sowie Anbieter von geführten Radtouren.

Für Fahrradtouren gibt es drei Hauptrouten:
- im Nordwesten Maltas, von Rabat nach Mdina (ca. 34 km, leicht);
- im Südwesten Maltas, von Rabat nach Siggiewi (ca. 27 km, mittelschwer);
- auf Gozo, entlang der Küste (ca. 42 km, für Geübte).

Reisebus

Buslinien von Malta Public Transport verbinden täglich zwischen 05:30 Uhr und 23:00 Uhr die meisten Ortschaften auf Malta und Gozo miteinander. Die durchschnittliche Fahrzeit beträgt 20-30 Minuten, maximal 50 Minuten.

Die mit einem "X" gekennzeichneten Expresslinien pendeln auf Malta zwischen dem Flughafen und verschiedenen Orten. Ausführliche Informationen zu Fahrplänen und Strecken gibt es online bei Malta Public Transport.

Um von Malta nach Gozo zu gelangen, nimmt man den Bus nach Cirkewwa, wechselt auf die Fähre nach Gozo und dort in den Bus zur Inselhauptstadt Victoria.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr; 
- überholt wird rechts, dennoch gilt die Vorfahrtregelung rechts vor links. Im Kreisverkehr haben, wenn nicht anders gekennzeichnet, die Fahrzeuge im Kreis Vorfahrt; 
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- für Radfahrer besteht Helmpflicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub auf Malta ist der Touring Club Malta (TCM), Tel. +356 (79) 00 01 16.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Malta uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Malta erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.

 

Unterwegs in der Stadt

Valletta: Aufgrund der geringen Größe ist die Besichtigung der Stadt sehr gut zu Fuß zu bewältigen. Es kann aber auch ein Pferdewagen gemietet werden, wobei der Preis vorab ausgehandelt werden sollte. Die Erkundung mit dem Auto ist wegen der Vielzahl an schmalen Einbahnstraßen und kaum vorhandener Parkplätze nicht empfehlenswert.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Eine Passagier-/Autofähre verkehrt im 30- bzw. 45-Minutentakt zwischen Cirkewwa (Malta) und Mgarr (Gozo) (Fahrtzeit: 25 Min.). Außerdem gibt es eine Fährverbindung zwischen Mgarr und Sa Maison (Malta).

Weitere Informationen bei der Gozo Channel Company Ltd., Tel. +356 (22) 10 90 00. Die Reservierung von Kfz-Plätzen ist nicht möglich. Daher empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig an der Abfahrtsstelle zu sein.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich - besteht bei Ärzten, und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Zahnärztliche Behandlung ist i.d.R. keine Leistung nach dem maltesischen Krankenversicherungsrecht. Die großen Krankenhäuser sind St. Luke's in Gwardamanga auf Malta und Gozo General Hospital auf Gozo.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen und über neun Monate alt sind. Kinder unter neun Monaten, die aus diesen Gegenden einreisen, werden u. U. in Quarantäne genommen oder unter Beobachtung gestellt. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die den Transitraum in Malta nicht verlassen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Das Leitungswasser ist eine Mischung aus Grundwasser und entsalztem Meerwasser und sollte nicht oder nur abgekocht getrunken werden. Milch ist pasteurisiert und der Verzehr von Milchprodukten unbedenklich. Einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können ohne Bedenken gegessen werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Die UV-Strahlung in Malta ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel mit hohem LSF ist daher erforderlich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids kommt vor und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniase sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit in den Sommermonaten vor und können durch Insektenschutz vermieden werden.

Gesundheitszeugnis

In Malta und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Malta akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Die meisten Hotels und Restaurants sowie viele Geschäfte akzeptieren American Express, Diners Club, Mastercard und Visa. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist gängige Praxis und gebührenfrei für Euromitglieder.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Malta zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden auf Malta in größeren Städten in einigen Banken und autorisierten Wechselstuben umgetauscht. Reiseschecks sollten nicht in US-Dollar ausgestellt sein.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-14.00 Uhr und Sa 08.30-11.30 Uhr. Manche Banken haben auch länger geöffnet. Die Öffnungszeiten variieren im Winter und Sommer.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben, manchen Hotels sowie in größeren Geschäften und Restaurants möglich. Geldwechsel am Malta International Airport ist 24 Stunden möglich. Geldwechsel- und Geldautomaten sind überall vorhanden.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Maltesisch (eine semitische Sprache mit arabischem und romanischem Vokabular durchsetzt) und Englisch. Italienisch ist die dritte Amtssprache.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Malta eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Es wird empfohlen, größere elektrische Geräte (wie Videokameras, tragbare Fernseher oder Videorekorder) bei der Einreise zu deklarieren, da man sonst u. U. Ausfuhrzoll bezahlen muss.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Schusswaffen, Munition, Sprengstoff, Drogen, anstößiges Material (Bücher, Film und weitere Medien), Tiere und Tierderivate, Fleisch und Geflügel sowie deren Nebenprodukte, Pflanzen und -produkte, Markenfälschungen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
 

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Weitere Informationen sind vom maltesischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00356.

Auf Malta stehen noch an einigen Orten Telefonzellen, die jedoch nicht mehr alle funktionstüchtig sind. Die maltesische Post verkauft Pre-Paid-Telefonkarten für das Festnetz u.a. für Ozone

Mobiltelefon

3G (GSM 900), 4 G (GSM 1800), 4,5 G (Vodafone) und NB-IoT (Vodafone). Netzbetreiber sind u.a. Vodafone Malta, Melita und Go. Internationale Roaming-Verträge bestehen. 

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Dennoch kann sich unter Umständen der Erwerb einer maltesischen SIM-Karte lohnen. Die maltesische Post verkauft u.a. für die folgenden Mobilfunkanbieter Prepaid-Mobilfunkkarten: Melita, GO und Vodafone.

Internet

Internetanbieter sind u.a. Ozone und Go. Hotels, Restaurants, Bars und Cafés bieten meist kostenloses Wi-Fi an. Außerdem gibt es auf Malta und auf Gozo mehrere kostenlose Wi-Fi-Hotspots. Eine Übersicht ist auf www.mca.org.mt/wifi-hotspots zu finden. 

Post

Postsendungen zu Zielen innerhalb Europas sind ca. zwei bis drei Tage unterwegs. Die Postverbindungen auf der Insel sind gut.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet auf Malta empfangen.

Einkaufen

Überblick

Web- und Töpferwaren, Glaswaren, Puppen, Kupfer- und Messingartikel, Gold- und Silberfiligranarbeiten, handgearbeitete Spitzen.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
I. Allg. Mo-Sa 09.00-13.00 und 16.00-19.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die Auswahl an Restaurants und Cafés ist groß. Zu den einheimischen Gerichten gehören Lampuki Pie, Bragoli und Fenek (Kaninchen in Wein gedünstet). Schweinefleisch- und Fischgerichte sind zu empfehlen, auch das Gemüse ist ausgezeichnet.

Getränke:
Das maltesische Bier ist ausgezeichnet; es gibt auch Importbier aus dem Ausland. Einheimischer Wein ist preiswert, und die Auswahl ist gut. Die süßsaure und sehr erfrischende Limonade Kinni ist ein typisch maltesisches, alkoholfreies Getränk. Bars, Restaurants und Cafés sind normalerweise von 09.00-01.00 Uhr und länger geöffnet, Alkohol kann allerdings nur bis 01.00 Uhr gekauft werden. Die meisten Hotelbars schließen zwischen 13.00 und 16.00 Uhr und öffnen abends wieder.

Kultur

Religion

Katholiken (98%); protestantische Minderheit.

Soziale Verhaltensregeln

Die üblichen europäischen Höflichkeitsformen werden erwartet. Malteser sind ausgesprochen gastfreundlich. Beim Besuch einer Kirche sollten Schultern und Beine bedeckt sein.

Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinos, Diskotheken, Hotels und Restaurants verboten.

Trinkgeld: Ist das Trinkgeld nicht schon in der Hotel- oder Restaurantrechnung enthalten, werden 5-10% erwartet, die der Gast auf dem Tisch liegen lässt. Taxifahrern gibt man 10% des Fahrpreises.

Landesdaten

Vorwahl

+356

Fläche(qkm)

316

Bevölkerung

441,543

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

1,354

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112